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Die Jagdbedingungen in Schweden sind einfach: Grundbesitzer haben das Recht zur Eigenjagd (Sara Ingman/imagebank.sweden.se).
Jagen ist in Schweden beinahe ein Volkssport. Immerhin kommen auf 9,5 Millionen Einwohner rund 300.000 Jäger, wie der Schwedische Jagdverband mitteilt. Die wichtigsten Infos zur Eigenjagd in Kürze.
In Schweden besitzt jeder Eigentümer mit einem Grundbesitz von mindestens fünf Hektar land- oder fortwirtschaftlicher Fläche automatisch das Jagdrecht für Niederwild. Die Ausübung ist an einen gültigen Jagdschein (jaktbevis) – auch deutscher Jagdschein ist anerkannt – und eine bezahlte Jagdkarte (jaktkort) gebunden. Wer sein Jagdrecht nicht selbstständig ausüben möchte, kann es verpachten oder übertragen.
Das berechtigt ihn allerdings noch nicht dazu, auf seinem Land Elche zu schießen. Denn Elche – ebenso wie Bären übrigens auch – zählen nicht zum Niederwild, weshalb hier Sonderregeln gelten. Um den Elchbestand zu nicht zu gefährden, legen die Provinzialregierungen Abschussquoten fest. Sie beziehen sich meist auf Reviere (älgskötselområde) von mehreren 1.000 Hektar Größe. Besitzer kleinerer Ländereien schließen sich daher meist zu Jagdgemeinschaften (jaktlag) zusammen, bis der Jagdbezirk die geforderte Mindestgröße erreicht hat. In diesem Fall spricht man von einem Lizenzgebiet (licensområde). Darin haben dann alle Eigentümer gemeinsames Jagdrecht, wobei ein Vorsteher die Einhaltung der Abschussquoten im Auge behält. Die Anforderungen an die Größe der Lizenzgebiete variieren in ganz Schweden und sogar innerhalb der einzelnen Läns. Die Jagdgesellschaften sind meldepflichtig.
Schließt sich der Grundeigentümer keiner Jagdgemeinschaft an, besitzt er ein sogenanntes „Unregistriertes Land“ (kalvområde). Dann ist lediglich der Abschuss eines Elchkalbes frei und das auch nur auf wenige Tage gleich zu Beginn der Elchjagd befristet.
Mehr Informationen auf der Seite des Schwedischen Jagdverbandes (Svenska Jägareförbundet / The Swedish Association for Hunting and Wildlife) unter http://jagareforbundet.se und auf der Seite der Provinzialregierungen unter www.lansstyrelsen.se.
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